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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung dieser Bedingungen

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aus schließlich zu den nachfolgenden Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen. Diese gelten uns gegenüber nicht. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen.

2. Vertragsinhalt

Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich.

3. Preisstellung

Unserem stets freibleibenden Angebot und unserer Auftragsbestätigung liegen Preise ab Werk Chemnitz und/oder ab Lager zugrunde. Die Berechnung kann zu unseren allgemein gültigen, abweichenden Preisen im Zeitpunkt der Lieferung erfolgen. Angegebene Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben wird.

4. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk Chemnitz oder ab Lager auf Rechnung und  Gefahr des Bestellers.

2. Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, die wir nach den bei uns allgemein gültigen Sätzen berechnen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, im Interesse und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung abzuschließen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem Beförderungsunternehmen bei Ablieferung anzuzeigen.

3. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz, wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns ein grobes Verschulden an der Verzögerung trifft.

4. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches wie höhere Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.

5. Zahlungen

1. Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Abweichend hiervon sind Rechnungsbeträge unter 250,- € sofort zu zahlen.

2. Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang berechtigt.

3. Zahlungen mittels Wechsel bedürfen unserer ausdrücklichen vorheriger Zustimmung. Für Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt; sämtliche Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Scheckzahlungen gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift der Schecks auf unserem Konto als erfolgt.

4. Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank und zum Rücktritt ohne Nachfristsetzung berechtigt. Von Nichtkaufleuten werden Zinsen erst nach Verzugseintritt erhoben. Gerät der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Rückstand, so werden auch unsere Forderungen aus allen anderen Lieferungen sofort fällig, soweit der Besteller Kaufmann ist.

5. Bei Ratenzahlungen wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit zwei Raten teilweise oder ganz in Rückstand gerät.

6. Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder wurde rechtskräftig festgestellt.

7. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, nachträglich noch andere Zahlungsbedingungen zu stellen, bzw. Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Produkte gehen erst nach Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Die Produkte dürfen an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet werden.

2. Der Besteller tritt uns alle Forderungen aus Weiterverkauf oder -Vermietung der Produkte, wozu er stets widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist, zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung unserer Forderungen verwenden. Auf unser Verlangen wird uns der Besteller die Drittschuldner benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 30%, so sind wir auf Anforderung zu teilweiser Freigabe von Sicherungsrechten befreit.

3. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unsere Interventionskosten trägt der Besteller.

4. Bei Zahlungsverzug oder einem sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, durch das die Begleichung unserer Forderung gefährdet wird, können wir die Herausgabe unserer Vorbehaltsware verlangen oder diese aus den Geschäftsräumen des Bestellers, zu denen uns jederzeit der Zutritt gestattet ist, entfernen und in eigenen Besitz nehmen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Die Ausübung des Herausgaberechts erfolgt nur zur Sicherung und gilt vorbehaltlich abweichender zwingender Gesetzesvorschriften nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen auszusondern und in einer genauen Aufstellung anzuzeigen.

6. Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmungen unter dieser Ziffer gebunden.

7. Sollte der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung usw. erlöschen, tritt die neue Sache anstelle der von uns gelieferten Produkte.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person Übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

1. Die Firma CREATIV LEUCHTEN gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte ein Jahr, für elektronische Teile sechs Monate.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

3. Der Käufer muß der Kundendienstleistung der Firma CREATIV-LEUCHTEN Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach seiner Wahl, daß:
* das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
* der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker der Firma CREATIV LEUCHTEN zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Verkäufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma CREATIV LEUCHTEN diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Firma CREATIV LEUCHTEN zu bezahlen sind.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

8. Werden unsere Produkten mit besonderen Garantiescheinen geliefert, so gelten ausschließlich die darin genannten Bedingungen. Die Erfüllung etwaiger Melde- und Genehmigungspflichten für den Betrieb der von uns gelieferten Produkten ist ausschließlich Sache des Bestellers.

9. Urheberschutz und Patente

1. Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von unserer Seite ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Wir werden den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung durch uns ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, daß uns die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und daß die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände der Firma CREATIV-LEUCHTEN ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sind.

3. Wir haben wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 8.c) übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, daß wir entweder: die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschaffen oder dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellen, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

10. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma CREATIV-LEUCHTEN im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

11. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mängelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12. Leistungsvorbehalt

Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücknahme unserer Produkten genötigt, so können wir für den Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich, soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richten kann.

13. Geltung dieser Bedingungen für Nichtkaufleute

1. Die Ziffern 3, 4c und 7 dieser Bedingungen gelten nur bei Verträgen mit einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Nichtkaufleute gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

2. Für unsere Gewährleistungspflichten gegenüber Nichtkaufleuten gilt jedoch, daß wir bei Sachmängeln zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt sind. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller insoweit Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Vertrages verlangen.

3. Ziffer 1 dieser Bedingungen gilt gegenüber Nichtkaufleuten mit der Maßgabe, daß die Vereinbarung dieser Bedingungen für einen bestimmten Vertrag nicht auch zugleich für spätere Verträge gilt.

14. Kundendaten

Wir unterrichten den Besteller darüber, daß mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder mit Abschluss eines Vertrages die Daten des Bestellers in unsere EDV-Kundenkartei aufgenommen werden.

15. Datenschutz

Wir, die Firma CREATIV-LEUCHTEN nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

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Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

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16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


09119 Chemnitz, den 01.01.2024

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